Wir, die Bürger, produzieren regenerative Energie.
Regenerative Energieproduktion in der Region.
z. B. im Projekt "Solarpark Dörnten Ost"

Wer kann Mitglied der BürgerEnergie Harz eG werden?

Die Mitgliedschaft können  natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts erwerben.
(§3 Abs. 1 der Satzung).

Wie werde ich Mitglied der BürgerEnergie Harz eG?

Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende unbedingte Erklärung des Beitritts und Zulassung durch den Vorstand. Bei investierenden Mitgliedern muss zusätzlich der Aufsichtsrat zustimmen.
(§3 Abs. 2 und 5 der Satzung).

Welche Rechte habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken (§11 der Satzung). Jedes ordentliche Mitglied hat auf der Generalversammlung eine Stimme.

Jedes investierende Mitglied verzichtet darauf, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Auf der Generalversammlung hat ein investierendes Mitglied kein Stimmrecht. An der Gestaltung der Genossenschaft kann ein investierendes Mitglied mitwirken.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren (§12 der Satzung).

Wie hoch ist der Geschäftsanteil?

Der Geschäftsanteil beträgt 500 € (§37 der Satzung).

Hafte ich als Mitglied?

Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen (§40 der Satzung)

Habe ich einen Anspruch auf Rückvergütung?

Über die Ausschüttung einer Rückvergütung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat vor Aufstellung der Bilanz. Auf die von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Rückvergütung haben ordentliche und investierende Mitglieder einen Rechtsanspruch (§43 der Satzung)

Wie lange sind meine Geschäftsanteile festgelegt?

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft schriftlich zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Jahren zu kündigen. Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, ohne hierzu durch die Satzung oder eine Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet zu sein, kann es schriftlich einen oder mehrere seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Jahren kündigen (§5 der Satzung).

Wie viele Anteile an der BürgerEnergie Harz eG kann ich erwerben ?

Laut Satzung gibt es keine Begrenzung. Will ein Mitglied mehrere Anteile erwerben, entscheidet darüber der Vorstand (§37 Abs. 3 der Satzung), bei investierenden Mitgliedern mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Wie kann ich zusätzliche Anteile an der BürgerEnergie Harz eG erwerben, wenn ich bereits Mitglied bin ?

Ein Mitglied kann sich mit Zustimmung des Vorstandes mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen (§37 Abs. 3 der Satzung). Bei investierenden Mitgliedern muss auch der Aufsichtsrat zustimmen.

Wie kann ich kündigen?

Schriftlich zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Jahren (§5 der Satzung)

Wie kann ich Geschäftsanteile übertragen?

Ein Mitglied kann zum Ende des laufenden Geschäftsjahres sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied wird (§37 Abs. 6 der Satzung).

Was passiert beim Tod eines Mitglieds?

Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus. Seine Mitgliedschaft geht auf den / die Erben über (§7 der Satzung).

Muss ich Mitglied der Genossenschaft werden, wenn ich Strom der Bürgerwerke beziehen möchte?

Nein (nicht in der Satzung geregelt).

Muss ich Mitglied der Genossenschaft werden, wenn ich Solarflächen zur Verfügung stellen möchte?

Nein (nicht in der Satzung geregelt).