Solarspitzen-Gesetz verabschiedet: Neue Regeln für Photovoltaik-Anlagenbetreiber

Der Bundestag hat das Solarspitzen-Gesetz verabschiedet, das wichtige Änderungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit sich bringt. Künftig entfällt die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise, jedoch sorgt eine Kompensationsregelung dafür, dass die Rentabilität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zudem werden der Smart-Meter-Rollout beschleunigt und flexiblere Netzanschlussvereinbarungen eingeführt.

Wesentliche Regelungen:
Das Solarspitzen-Gesetz sieht vor, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Allerdings werden diese Stunden an das Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt, sodass die Gesamtvergütung erhalten bleibt. Zudem soll die Direktvermarktung entbürokratisiert und ausgeweitet werden, um eine bessere Integration erneuerbarer Energien in das Stromsystem zu ermöglichen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung des Einbaus intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Die Steuerbarkeit gilt für Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von sieben Kilowatt,  obei sogenannte "Nulleinspeise-Anlagen" und Stecker-Solar-Geräte ausgenommen sind. Die maximal zulässigen, jährlich zu zahlenden Entgelte für intelligente Messsysteme und Steuerungstechnik werden mit dem Gesetz angehoben. Zudem sollen flexiblere Netzanschlussvereinbarungen die Überbauung von Anlagen erleichtern. Photovoltaik-Anlagen und Speicher können somit künftig an einem  gemeinsamen Netzanschlusspunkt betrieben werden, selbst wenn die vorhandene Anschlusskapazität nicht für die gleichzeitige Einspeisung beider Anlagen ausgelegt ist.

Stichpunkte:
    Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
    Kompensationsmechanismus zum Ausgleich
    Beschleunigter Einbau intelligenter Messsysteme
    Erhöhte Kosten für Betreiber durch Smart-Meter-Rollout
    Flexiblere Netzanschlussvereinbarungen für Überbauung

Quelle:  Sandra Enkhardt, Quelle: pv magazine , 31. Januar 2025