Fragen zu unseren Projekten
Hier einige Antworten auf Fragen, die uns per E-Mail oder Telefon gestellt wurden.
In die Gestattungsverträge werden entsprechende Paragraphen aufgenommen. Vor dem Bau der Anlage ist zu prüfen, ob ein Dach in den nächsten 20 – 25 Jahren nicht grundsaniert werden muss. Hier ein Beispiel aus einem Vertrag: "Dem Verpächter ist bekannt, dass ein kostendeckender Betrieb der PV-Anlage nur bei einer einwandfreien Betriebszeit von mindestens 20 Jahren (Laufzeit der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung) gewährleistet ist. Der Verpächter verpflichtet sich deshalb, bauliche Veränderungen sowie andere Maßnahmen an dem Gebäude oder auf dem Grundstück, die eine Leistungsminderung der Anlage bewirken können, nur nach Rücksprache mit dem Pächter vorzunehmen. Dies gilt auch für Neupflanzungen auf dem Grundstück, die eine Verschattung des Daches zur Folge haben können."
Die Auslegung der PV-Anlagen für den Eigenverbrauch ist ein sinnvolles Instrument zur Stabilisierung des Netzausbaues. Hausbesitzer und Unternehmen werden den Strom von ihren eigenen Anlagen direkt verbrauchen. Grundsätzlich möchten wir die erzeugte Energie von Anlagen der Genossenschaft direkt vermarkten und nicht einspeisen. Dies können wir über die genossenschaftlich organisierten Bürgerwerke realisieren. Mit der HarzEnergie werden wir für die PV-Anlage auf der Bushalle in der Stapelner Straße, Goslar, ein eigenes Produkt kreieren.
Die Projekte sind seit 21.08.2018 auf der Homepage veröffentlicht. Kosten-und Ertragsentwicklungen stehen den Mitgliedern zur Verfügung.
Im Interesse der Genossen können wir nur sehr gute Qualität verbauen, da wir auf einen einwandfreien Betrieb angewiesen sind. Für anfallende Reparaturen werden in jeder Wirtschaftlichkeitsberechnung Rücklagen gebildet. Zusätzlich sind alle Anlagen in der Überwachung, sodass wir schnell reagieren können. In unserem Team sind Personen, die selbst PV-Anlagen betreiben und sich auskennen. Zusätzlich haben wir Fachleute, die uns beraten.
Ja, wir starten, wie alle Energie-Genossenschaften, mit vielen weiteren engagierten Personen ehrenamtlich. Gründungskosten entstehen natürlich durch die genossenschaftliche Prüfung, Statik-Gutachten, usw. Diese Gründungskosten sind im Geschäftsplan (Business Case) eingerechnet.