Investförderung durch das BAFA
Die BürgerEnergie Harz eG hat am 10.12.2024 einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt auf Bescheinigung der Förderfähigkeit nach dem INVEST-Programm - Zuschuss für Wagniskapital. Der Antrag ist noch in Bearbeitung.
Im Falle eines positiven Bescheids des BAFA für die BE Harz bedeutet das:
Interessierte, die noch nicht Mitglied der Genossenschaft sind und Genossenschaftsanteile für mindestens 10.000 € oder mehr erwerben möchten, können online einen Förderantrag an das BAFA stellen und darüber eine Förderung in Höhe von 15% der Investitionssumme erhalten. Die maximal förderfähige Investitionssumme laut INVEST-Programm beträgt 333333,33 €, die Förderung beträgt in diesem Fall 50000 €.
Das BAFA fördert nur sogenannte „investierende Mitglieder“. Im Unterschied zu anderen (ordentlichen) Mitgliedern erhalten diese nur Dividende und keine weiteren Leistungen wie z.B. Stromlieferungen. Außerdem haben sie in der Generalversammlung kein Stimmrecht. Ansonsten gelten für investierende Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten wie für ordentliche Mitglieder. Investierende Mitglieder können sich aktiv an der Gestaltung der Genossenschaft beteiligen und, wie in der Satzung geregelt, in Aufsichtsrat und Vorstand mitwirken.
Ablauf
WICHTIG: Der BAFA-Antrag des Investierenden muss vor dem Beitritt zur Genossenschaft gestellt werden!
Interessenten an einer investierenden Mitgliedschaft und der INVEST-Förderung sollten vorab den Vorstand kontaktieren.
Dort erhalten sie weitere Informationen zum INVEST-Programm, zur Genossenschaft, Satzung und Businessplan und die WKU-Nummer der BürgerEnergie Harz eG. Diese Nummer muss beim Online-Förderantrag vom Interessenten angegeben werden. Der Interessent erhält zu seinem Förderantrag vom BAFA eine WKI-Nummer.
Erst nach dem BAFA-Antrag des Investierenden darf die (investierende) Mitgliedschaft in der BE Harz beantragt werden.
Die Beitrittserklärung (PDF) als investierendes Mitglied sollte unter Angabe der WKI-Nummer an den Vorstand gesandt werden. Der digitale Beitritt als investierendes Mitglied ist aus technischen Gründen bis auf Weiteres leider nicht möglich.
Nach Zustimmung des Aufsichtsrats erfolgt die Aufnahme als investierendes Mitglied und eine Mitgliedsnummer wird vergeben. Nach Eingang des Investitionsbetrags wird dem Mitglied eine Bestätigung zum Nachweis beim BAFA zugeschickt. Dieser Nachweis ist nach Bewilligung des Förderantrags durch das BAFA zur Auszahlung des Förderbetrags notwendig.
Bedingungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- um eine Förderung nach INVEST zu erhalten, müssen die Anteile neu ausgegebene Anteile für ein Projekt in Planung sein
- die geförderten Investitionen müssen innerhalb von 24 Monaten von der Genossenschaft für neue Projekte eingesetzt werden
- geförderte investierende Mitglieder dürfen ihre Anteile frühestens nach 3 Jahren kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt laut Satzung 3 Jahre.
Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, müssen die Förderbeträge zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen:
- zum Antrag für Investierende