Investierende Mitgliedschaft in der BE Harz –
Förderung durch das BAFA
(Nicht für ordentliche Mitglieder der BürgerEnergie Harz eG möglich. Ehepartner können jedoch investierende Mitglieder werden.)
Die Bürgerenergie Harz eG (BE Harz) ist für das INVEST-Programm des BAFA zugelassen worden.
Damit kannst du investierendes Mitglied werden und 15 % deiner Investitionssumme als steuerfreien Zuschuss vom BAFA zurückerhalten, wenn du noch kein Mitglied der BE Harz bist.
Wenn du nach dem Lesen aller Informationen Interesse an einer investierenden Mitgliedschaft hast, kannst du dich hier bei uns bewerben.
Was bedeutet „investierendes Mitglied“?
- Investierende Mitglieder erwerben Genossenschaftsanteile zur Finanzierung neuer Projekte und erhalten Gewinnausschüttungen.
- Sie erhalten keine weiteren Leistungen wie Stromlieferungen und haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung.
- Ansonsten gelten die gleichen grundlegenden Rechte und Pflichten wie bei ordentlichen Mitgliedern.
- Investierende können sich zudem – wie in der Satzung geregelt – in Vorstand oder Aufsichtsrat einbringen.
Investitionsrahmen
- Mindestinvestition: 10.000 € - entspricht 20 Anteilen
- Maximal förderfähige Investition: 333.333,33 € (entspricht max. 50.000 € Zuschuss)
- Mindesthaltedauer: 3 Jahre
- Die Anteile müssen neu ausgegeben sein und von der BE Harz innerhalb von 24 Monaten für neue Projekte verwendet werden.
- Die aktuelle Förderzertifizierung der BE Harz gilt befristet bis zum 7.11.2026. Innerhalb dieser Frist sind Anträge eines Investierenden innerhalb des INVEST-Programms beim BAFA möglich.
Wichtige Hinweise
- Bei früheren BAFA-INVEST-Beteiligungen des Investierenden gelten Sonderregeln (siehe BAFA).
- Werden die oben aufgeführten Bedingungen nicht eingehalten, können Zuwendungen zurückgefordert werden.
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung
Damit du das INVEST-Programm nutzen kannst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein (Näheres s. Merkblatt für Investierende):
Persönliche Bedingungen
- Du bist ist eine natürliche volljährige Person mit Hauptwohnsitz im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum)
- Du bist noch kein Mitglied der Genossenschaft.
- Bereits ordentliche Mitglieder können keine investierenden Mitglieder mehr werden.
- Du erwirbst Genossenschaftsanteile in entsprechender Höhe laut INVEST-Programm (mind. 20 Anteile). Dies sind Risiko tragende Anteile der Genossenschaft. Nebenabsprachen zur Risikominimierung sind nicht statthaft
- Du bist keine dem Unternehmen verbundene Person (etwa Geschäftsführer oder Angestellte) innerhalb von 2 Jahren vor und 3 Jahren nach der Beteiligung.
- Auch Familienangehörige verbundener Personen (Eltern, Kinder, Geschwister) sind ausgeschlossen, ebenso Stiefmütter/Stiefväter/Lebenspartner der Eltern bei vorliegender Haushaltsgemeinschaft.
- Anteile oder Stimmrechte, die von einer nahestehenden Person gehalten werden, zählen bei der Prüfung mit. Übersteigen die gemeinsam gehaltenen Anteile insgesamt 25 %, gilt der/die Investierende als mit dem Unternehmen verbunden und erfüllt die Voraussetzungen nicht.
- Mindesthaltedauer: 3 Jahre, danach frühestens kündbar (Kündigungsfrist laut Satzung: 3 Jahre).
- Der Erwerb muss wirtschaftlich motiviert, aus eigenen Mitteln und nicht kreditfinanziert sein.
So läuft der Prozess ab – Schritt für Schritt
1. Kontakt & Beratung
- Du bekundest dein Interesse an einer investierenden Mitgliedschaft. Per Onlineformular oder Tel. 0171 9308112 oder per Mail an info[at]buergerenergie-harz.de.
- Vorstand/Aufsichtsrat führen ein persönliches Beratungsgespräch mit dir – ähnlich einem Anlage-Aufklärungsgespräch.
2. Beitrittsunterlagen & WKU-Nummer
- Die Mitgliederverwaltung sendet dir die Beitrittserklärung, eine Ausfüllhilfe für den BAFA-Antrag sowie die WKU-Nummer der Genossenschaft (Wagniskapital-Unternehmen).
- Diese benötigst du später für den BAFA-Antrag.
3. BAFA-Online-Antrag stellen (vor dem Beitritt!)
- Du stellst auf der BAFA-Webseite den Online-Antrag auf Erwerbszuschuss.
- Nach erfolgreicher Antragstellung erhältst du per E-Mail deine Vorgangsnummer bzw. WKI-Nummer (Wagniskapital-Investor).
4. Beitrittserklärung einreichen
- Du trägst das Datum des BAFA-Antrags und deine WKI-Nummer in deine Beitrittserklärung ein.
- Danach unterschreibst du sie und sendest sie an die BE Harz zurück.
5. Bewilligungsbescheid des BAFA
- Das BAFA prüft deinen Antrag und sendet dir bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Bewilligungsbescheid.
6. Investitionssumme überweisen
- Nach Erhalt des Bescheids überweist du die Investitionssumme an die Genossenschaft
(Verwendungszweck: „Erwerb von Genossenschaftsanteilen“).
7. Invest-Bestätigung der Genossenschaft
- Nach Zahlungseingang erhältst du eine schriftliche Erst-Invest-Bestätigung von der BE Harz, erforderlich für deinen Antrag auf Zahlungsabruf beim BAFA.
8. Auszahlung des Zuschusses beim BAFA beantragen - Frist beachten
- Auf der BAFA-Seite stellst du den Antrag auf Auszahlung (Zahlungsabruf) – fristgerecht innerhalb der im Bewilligungsbescheid genannten Frist. Nach Ablauf der Frist wird die Bewilligung unwirksam!
- Folgende Nachweise müssen hochgeladen werden:
- Kontoauszug mit Überweisungsdetails (Name des Kontoinhabers, Datum, Betrag, Empfänger='BürgerEnergie Harz eG', Verwendungszweck='Erwerb von Genossenschaftsanteilen')
- Erst-Invest-Bestätigung der BE Harz über den Eingang des Kaufpreises
- Beitrittserklärung / Beteiligungsvertrag
9. Prüfung & Auszahlung
- Das BAFA prüft alle Unterlagen. Im Antwortschreiben fordert das BAFA zusätzlich eine „Kopie des notariell beurkundeten neuen Gesellschaftsvertrages/der notariell beurkundeten neuen Satzung an“, die wir dir ebenfalls zuschicken. Du kannst sie im Upload-Bereich der BAFA/Invest-Website hochladen (Auswahl: Themenbereich 'INVEST Investor', Vorgangsnummer: deine WKI-Nummer).
- Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird der Zuschuss von 15 % automatisch ausgezahlt – ohne weitere Benachrichtigung. Der Zuschuss ist steuerfrei.
WKU=Wagniskapital-UnternehmenWKI= Wagniskapital-Investor
Wir möchten zwei Bürgerenergiegenossenschaften für ihre Hinweise zum INVEST-Programm und das Teilen ihrer Erfahrungen besonders danken: der BürgerEnergie Göttingen eG und der BürgerINenergie eG aus Speyer.
Wichtige Hinweise & Disclaimer
- Die Inhalte basieren auf dem BAFA-INVEST-Programm und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt – jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
- Bitte informiere uns, falls du Fehler findest oder sich Regeln ändern.
- Förderrichtlinie zur Bezuschussung privater Investierender für junge innovative Unternehmen INVEST - Zuschuss für Wagniskapital, vom 6. März 2024, PDF
- INVEST-Programm
- Antrag für Investierende
- Merkblatt für Investierende (PDF)
