Das Solarspitzengesetz - offiziell das "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" - soll die Netzbelastung durch diese Stromspitzen reduzieren und die Netze stabilisieren.
Es gilt für neue PV-Anlagen seit 25.02.2025.
Die wichtigsten Regelungen:
- Abregelung auf 60 % der Nennleistung: Neue PV-Anlagen (ab 2 kWp) müssen vorerst auf 60 % ihrer Nennleistung gedrosselt werden.
- Steuerungstechnik erforderlich: Um wieder 100 % der Leistung einspeisen zu können, ist die Installation einer Steuerungseinheit mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter+Steuerbox) nötig.
- Anlagen ab 7 kWp: Bei neuen Anlagen ab 7 kWp ist ein Smart Meter ohnehin verpflichtend, was zusätzliche Kosten verursacht.
- Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Preisen: Für neue Anlagen entfällt die Einspeisevergütung für Solarstrom in Zeiten, in denen die Strompreise an der Börse negativ sind.
- Ausgleichsmechanismus: Die Stunden ohne Vergütung werden am Ende des Förderzeitraums angerechnet, um die wirtschaftliche Rentabilität der Anlage langfristig zu sichern.
- Direktvermarktung wird flexibler: Im Rahmen der Direktvermarktung darf in Zukunft auch Strom aus dem Netz in den Speicher geladen und später gewinnbringend verkauft werden.
Das Gesetz macht den Eigenverbrauch und die Nutzung von Stromspeichern finanziell attraktiver, da in Zeiten von Überproduktion keine Einspeisevergütung gezahlt wird.
Für Anlagenbetreiber wird es wirtschaftlicher, überschüssigen Strom zu speichern und später zu verbrauchen, anstatt ihn zu negativen Preisen einzuspeisen.