Genossenschaft-Aktiengesellschaft

Was ist eine Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist eine besondere Form von Unternehmensorganisation, die auf den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung beruht. Sie wird von einer Gruppe von Personen (Genossen) gegründet und geführt, die gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen. Die Mitglieder einer Genossenschaft beteiligen sich aktiv an deren Geschäftstätigkeit und profitieren gemeinschaftlich von den erzielten Erträgen.

Hier sind die wesentlichen Merkmale einer Genossenschaft:

  1. Mitgliedschaft und Mitbestimmung:
    • Jede Genossenschaft hat Mitglieder, die auch die Eigentümer der Genossenschaft sind.
    • Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies unterscheidet Genossenschaften von Aktiengesellschaften, wo das Stimmrecht proportional zur Anzahl der gehaltenen Aktien ist.
  2. Ziele und Zwecke:
    • Genossenschaften werden oft gegründet, um die wirtschaftlichen Bedürfnisse und Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Dies kann durch gemeinschaftlichen Einkauf, gemeinsame Produktion, Vermarktung oder andere wirtschaftliche Tätigkeiten geschehen.
    • Neben wirtschaftlichen Zielen können Genossenschaften auch soziale oder kulturelle Ziele verfolgen, wie z.B. Wohnungsbaugenossenschaften, die bezahlbaren Wohnraum bereitstellen.
  3. Gewinnverwendung:
    • Die Gewinne einer Genossenschaft werden in der Regel nicht nur an die Mitglieder ausgeschüttet, sondern auch reinvestiert, um die Geschäftstätigkeiten zu erweitern oder die Dienstleistungen zu verbessern.
  4. Rechtliche Struktur:
    • In Deutschland sind Genossenschaften im Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt. Eine Genossenschaft muss beim zuständigen Registergericht eingetragen werden und unterliegt bestimmten rechtlichen Anforderungen, darunter die Erstellung einer Satzung und die Durchführung regelmäßiger Prüfungen durch einen Prüfungsverband.
  5. Beispiele:
    • Kreditgenossenschaften, die ihren Mitgliedern Finanzdienstleistungen bieten (z.B. Volksbanken und Raiffeisenbanken).
    • Wohnungsbaugenossenschaften, die Wohnraum für ihre Mitglieder schaffen und verwalten.
    • Energiegenossenschaften, die erneuerbare Energieprojekte betreiben, wie z.B. die BürgerEnergie Harz eG.

Der Sender "phoenix"  erklärt die Funktion einer Genossenschaft, speziell einer Energiegenossenschaft,  auf ​​ YouTube.

Genossenschaften fördern durch ihre Struktur demokratische Entscheidungsprozesse und gemeinschaftliche Interessen, wodurch sie eine wichtige Rolle in der sozialen Marktwirtschaft spielen.Weltweit gibt es 800 Mio Genossenschaften in über 100 Ländern, allein 5.700 Genossenschaften mit 19,6 Mio Mitgliedern in Deutschland. Darunter auch zahlreiche erfolgreiche Bürger-Energiegenossenschaften.

Die Unternehmensform der Genossenschaft bietet einen sicheren Rahmen für gemeinsame Projekte: hohe Transparenz, demokratische Mitspracherechte der Mitglieder und regelmäßige Überprüfung durch den Genossenschaftsverband. Der gesetzliche Rahmen für diese Unternehmensform ist durch das Genossenschaftsgesetz gegeben.

 

Vergleich zwischen Genossenschaft und Aktiengesellschaft

Der Begriff „Genossenschaft“ als Unternehmensform ist weniger bekannt als der einer „Aktiengesellschaft“. Die folgende Tabelle zeigt deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede:

 

Merkmal

Genossenschaft (eG)

Aktiengesellschaft (AG)

Zweck

Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnisse der Mitglieder

Erwirtschaftung von Gewinn für die Aktionäre

Mitgliedschaft

Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer und Nutzer der Leistungen

Aktionäre sind Eigentümer, aber nicht notwendigerweise Kunden

Stimmrecht

Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Kapitalbeteiligung

Stimmrecht proportional zur Anzahl der gehaltenen Aktien

Kapitalbeschaffung

Durch Mitgliedsbeiträge und ggf. zusätzliche Genossenschaftsanteile

Durch Ausgabe von Aktien an der Börse oder privat

Gewinnverwendung

Gewinne werden meist reinvestiert oder an Mitglieder ausgeschüttet

Gewinne werden in Form von Dividenden an Aktionäre verteilt

Haftung

Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage

Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage

Rechtsgrundlage

Genossenschaftsgesetz (GenG)

Aktiengesetz (AktG)

Organe

Generalversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat

Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat

Flexibilität

Meist regional und spezifisch auf Mitgliederbedürfnisse ausgerichtet

Kann national und international tätig sein

Gründungsvoraussetzungen

Mindestens drei Personen, Satzung, Eintragung ins Genossenschaftsregister

Mindestens eine Person, Satzung, Eintragung ins Handelsregister

Beispiele:

  • Genossenschaft: BürgerEnergie Harz eG (Förderung erneuerbarer Energien für die Mitglieder)
  • Aktiengesellschaft: Siemens AG (International tätiges Technologieunternehmen)

Diese Unterschiede zeigen die verschiedenen Ausrichtungen und Strukturen der beiden Unternehmensformen, wobei Genossenschaften stärker auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder fokussiert sind, während Aktiengesellschaften primär gewinnorientiert arbeiten und Investoren anziehen möchten.