Satzungsänderungen der BürgerEnergie Harz eG
Beschlussfassung:
Auf der Generalversammlung am 3. Juni 2025 wurden folgende Satzungsänderungen beschlossen:
- Einführung der investierenden Mitglieder
- Neue Mitgliederkategorie mit eigenen Rechten und Pflichten
- Änderungen in den Paragraphen: §3, §11, §22, §26, §51
- Einführung der Textform statt Schriftform
- Gilt für:
- Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Einberufung von Aufsichtsratssitzungen
- Anpassungen in den Paragraphen: §3, §5, §6, §25, §51
- Gilt für:
Rechtskraft:
Mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister am 10. September 2025 sind die Änderungen rechtskräftig.
Aktuelle Satzung:
Die aktuelle Fassung der Satzung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Mitgliedschaftsformen
Beim Beitritt kann nun zwischen zwei Mitgliedschaftsarten gewählt werden:
1. Ordentliche Mitgliedschaft
- Anspruch auf Förderleistungen der Genossenschaft
- Eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig von der Anzahl der Anteile
- Teilnahme an Gewinnausschüttungen
- Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung der Genossenschaft
2. Investierende Mitgliedschaft
- Mitgliedschaft dient wirtschaftlichen Interessen
- Kein Anspruch auf Förderleistungen
- Kein Stimmrecht in der Generalversammlung
- Teilnahme an Gewinnausschüttungen gemäß Satzung
- Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung im Rahmen der Satzung