Satzungsänderungen der BürgerEnergie Harz eG

Beschlussfassung:
Auf der Generalversammlung am 3. Juni 2025 wurden folgende Satzungsänderungen beschlossen:

  1. Einführung der investierenden Mitglieder
    • Neue Mitgliederkategorie mit eigenen Rechten und Pflichten
    • Änderungen in den Paragraphen: §3, §11, §22, §26, §51
  2. Einführung der Textform statt Schriftform
    • Gilt für:
      • Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
      • Übertragung von Geschäftsanteilen
      • Einberufung von Aufsichtsratssitzungen
    • Anpassungen in den Paragraphen: §3, §5, §6, §25, §51

Rechtskraft:
Mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister am 10. September 2025 sind die Änderungen rechtskräftig.

Aktuelle Satzung:
Die aktuelle Fassung der Satzung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.


Mitgliedschaftsformen

Beim Beitritt kann nun zwischen zwei Mitgliedschaftsarten gewählt werden:

1. Ordentliche Mitgliedschaft

  • Anspruch auf Förderleistungen der Genossenschaft
  • Eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig von der Anzahl der Anteile
  • Teilnahme an Gewinnausschüttungen
  • Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung der Genossenschaft

2. Investierende Mitgliedschaft

  • Mitgliedschaft dient wirtschaftlichen Interessen
  • Kein Anspruch auf Förderleistungen
  • Kein Stimmrecht in der Generalversammlung
  • Teilnahme an Gewinnausschüttungen gemäß Satzung
  • Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung im Rahmen der Satzung