Ökonomische Grundsätze

 

  • Genossenschaftliches Grundprinzip: jede natürliche oder juristische Person kann unlimitiert Genossenschaftsanteile à 500 € zeichnen. Dadurch entsteht das genossenschaftliche Eigenkapital.
  • Das Eigenkapital dient zur Investition in die Projekte (z.B. PV-Freiflächenanlage).
  • Die Projekte generieren den Ertrag für neue Projekte und die Rendite.

  • In der Generalversammlung kann eine Renditeausschüttung beschlossen werden. Ziel z. Zt.: 4% Rendite auf die Anteile.

  • Neue Projekte werden bestmöglich kalkuliert und der zu erwartende Ertrag berechnet. Projekte ohne mindestens ausgeglichene Bilanzperspektive kommen nicht in Betracht.

  • Wie vermarkten wir den Strom? Je nach Projekt sind mehrere Wege beschreitbar:


    - Direkteinspeisung gemäß EEG mit zusätzlichen PPA-Verträgen (Power Purchase Agreement =  langfristige Direktlieferverträge mit Großabnehmern). Anwendung bei großen Anlagen wie Freiflächen- oder Windkraftanlagen.

    - Direktlieferung an Verbraucher auf dem Gelände / unter dem Dach der PV-Anlage (z.B. Gewerbebetrieb).

    - Vermarktung über lokale oder überregionale Stromanbieter wie z.B. die Bürgerwerke.